Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 02.02.1996

Rechtsprechung
   BVerfG, 14.12.1995 - 2 BvR 2552/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2362
BVerfG, 14.12.1995 - 2 BvR 2552/95 (https://dejure.org/1995,2362)
BVerfG, Entscheidung vom 14.12.1995 - 2 BvR 2552/95 (https://dejure.org/1995,2362)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Dezember 1995 - 2 BvR 2552/95 (https://dejure.org/1995,2362)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,2362) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylVfG § 10 Abs. 1; GG Art. 19 Abs. 4; VwGO § 123
    Vorläufiger Rechtsschutz in einem Asylverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einstweilige Anordnung - Abschiebung - Untertauchen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1996, 611
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1995 - 2 BvR 2552/95
    Der behauptete Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 GG würde vielmehr voraussetzen, daß das Verwaltungsgericht die gesetzliche Vorschrift des § 123 Abs. 1 S. 1 VwGO über die Voraussetzungen für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung in einer Art und Weise ausgelegt und angewendet hat, die die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes in unzumutbarer Weise erschwert (vgl. BVerfGE 32, 305, 309; 49, 329, 341; 50, 217, 231; 85, 337, 347).
  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1995 - 2 BvR 2552/95
    Der behauptete Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 GG würde vielmehr voraussetzen, daß das Verwaltungsgericht die gesetzliche Vorschrift des § 123 Abs. 1 S. 1 VwGO über die Voraussetzungen für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung in einer Art und Weise ausgelegt und angewendet hat, die die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes in unzumutbarer Weise erschwert (vgl. BVerfGE 32, 305, 309; 49, 329, 341; 50, 217, 231; 85, 337, 347).
  • BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67

    Verwirkung der Befugnis zur Anrufung der Gerichte

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1995 - 2 BvR 2552/95
    Der behauptete Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 GG würde vielmehr voraussetzen, daß das Verwaltungsgericht die gesetzliche Vorschrift des § 123 Abs. 1 S. 1 VwGO über die Voraussetzungen für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung in einer Art und Weise ausgelegt und angewendet hat, die die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes in unzumutbarer Weise erschwert (vgl. BVerfGE 32, 305, 309; 49, 329, 341; 50, 217, 231; 85, 337, 347).
  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1995 - 2 BvR 2552/95
    Daraufhin wäre das Verwaltungsgericht dann gezwungen, über einen Antrag des Beschwerdeführers auf einstweiligen Rechtsschutz in der Sache zu entscheiden und zuvor erforderlichenfalls den Aufenthalt des Beschwerdeführers bis zu einer solchen Sachentscheidung vorläufig zu sichern (vgl. BVerfGE 70, 180, 189, 190).
  • BVerfG, 11.10.1978 - 2 BvR 1055/76

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des Ausschlusses einer

    Auszug aus BVerfG, 14.12.1995 - 2 BvR 2552/95
    Der behauptete Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 GG würde vielmehr voraussetzen, daß das Verwaltungsgericht die gesetzliche Vorschrift des § 123 Abs. 1 S. 1 VwGO über die Voraussetzungen für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung in einer Art und Weise ausgelegt und angewendet hat, die die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes in unzumutbarer Weise erschwert (vgl. BVerfGE 32, 305, 309; 49, 329, 341; 50, 217, 231; 85, 337, 347).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2020 - 6 S 10.20

    Rechtsschutzbedürfnis für die Inanspruchnahme einstweiligen Rechtsschutzes gegen

    Dann müsste das Gericht über seinen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz in der Sache entscheiden (BVerfG, Beschluss vom 14. Dezember 1995 - 2 BvR 2552/95 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.2004 - 11 S 1992/04

    Angabe einer ladungsfähigen Anschrift im einstweiligen Rechtsschutzverfahren

    Diese ständige fachgerichtliche Rechtsprechung ist verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des 2. Senats v. 31.8.1999 - 2 BvR 1523/99 -, InfAuslR 2000, 67 und v. 14.12.1995 - 2 BvR 2552/95 -, AuAS 1996, 31).
  • BVerfG, 26.10.2000 - 2 BvR 1711/00

    Versagung vorläufigen Rechtschutzes bei unbekannten Aufenthaltsort der

    Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass die Verwaltungsgerichte den Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung gegen den Vollzug einer Abschiebung mangels Dringlichkeit versagen, wenn - und solange - die Beschwerdeführer unbekannten Aufenthalts sind (vgl. Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Dezember 1995 - 2 BvR 2552/95 -, DVBl 1996, S. 611; vom 31. August 1999 - 2 BvR 1523/99 -, InfAuslR 2000, S. 67).
  • BVerfG, 25.07.2001 - 2 BvR 1043/01

    Zurückweisung einer Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung einstweiligen

    Diese - die Entscheidung selbständig tragende - Begründung ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (vgl. Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Dezember 1995 - 2 BvR 2552/95 -, DVBl 1996, S. 611, und vom 31. August 1999 - 2 BvR 1523/99 -, InfAuslR 2000, S. 67).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.05.2007 - 2 M 153/07

    Prüfung von Abschiebungshindernissen bei Zielstaatabweichung

    Einer - möglichen - Abschiebung kann der Ausländer wirksam begegnen, indem er dem Gericht gegenüber seinen Aufenthalt angibt; daraufhin ist das Verwaltungsgericht gezwungen, über einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz in der Sache zu entscheiden und zuvor erforderlichenfalls den Aufenthalt des Ausländers bis zu einer solchen Sachentscheidung vorläufig zu sichern (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.12.1995 - 2 BvR 2552/95 - DVBl 1996, 611).
  • VG Freiburg, 19.09.2005 - 1 K 1641/05

    Anspruch auf Aushändigung einer Reisepasskopie gegenüber Ausländerbehörde, hier

    Unter diesen Umständen erscheint es mit dem Gebot des effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) unvereinbar, den Antragsteller darauf zu verweisen, erst im Falle seiner Ergreifung zu versuchen, noch rechtzeitig verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz zu erlangen, zumal das Gericht für diesen Fall auch wieder gehalten wäre, diesen Anspruch auf vorläufigen Rechtsschutz gegebenenfalls durch einen Schiebebeschluss gegenüber dem Antragsgegner abzusichern (vgl. BVerfG, Beschl.v.14.12.1995 - 2 BvR 2552/95 -, AuAS 1996, 31 = DVBl. 1996, 611 unter Verweis auf BVerfG 18. Juni 1985, Az: 2 BvR 414/84 - , BVerfGE 70, 180 [189, 190]).
  • VGH Bayern, 24.06.2005 - 9 B 04.30824

    Anerkennung einer Zeugin Jehovas aus Eritrea und ihrer Kinder als politische

    Es spricht viel dafür, dass diese Behandlung der Zeugen Jehovas durch den eritreischen Staat wegen ihrer Verfolgungsdichte eine Gruppenverfolgung im Sinn der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Beschluss vom 14.12.1995 DVBl. 1996, 611) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. BVerwGE 96, 2000) darstellt, weil auch das religiöse Existenzminimum nicht mehr gewährleistet ist (zum religiösen Existenzminimum vgl. z.B. BVerfG vom 1.7.1987 BVerwG 76, 143 ff.).
  • VG Göttingen, 25.06.2007 - 2 B 81/07

    Duldung einer vollziehbar ausreisepflichtigen untergetauchten Libanesin und ihres

    Die Antragsteller zu 1.) und 2.) sind somit derzeit untergetaucht, was wegen missbräuchlichen Verhaltens berechtigte Zweifel an ihrem Rechtsschutzbedürfnis aufkommen lässt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 20.12.1999 -12 M 4779/99-, zitiert nach juris; Beschluss vom 12.10.2005 -8 ME 163/05-, NVwZ 2006, 363; BVerfG, Beschluss vom 14.12.1995 -2 BvR 2552/95-, AuAS 1996, 31).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.04.2006 - 2 M 82/06

    Erledigung des Rechtsstreits, Rechtsschutzbedürfnis bei "Untertauchen",

    Einer - möglichen - Abschiebung kann der Ausländer wirksam begegnen, indem er dem Gericht gegenüber seinen Aufenthalt angibt; daraufhin ist das Verwaltungsgericht gezwungen, über einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz in der Sache zu entscheiden und zuvor erforderlichenfalls den Aufenthalt des Ausländers bis zu einer solchen Sachentscheidung vorläufig zu sichern (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.12.1995 - 2 BvR 2552/95 - DVBl 1996, 611).
  • VG Braunschweig, 19.12.2000 - 6 A 363/00

    Betreibensaufforderung; fiktive Klagerücknahme; Nichtbetreiben; psychische

    In diesem Sinne ist insbesondere auch anerkannt, dass ein Rechtsschutzinteresse jedenfalls im Regelfall nicht besteht, wenn ein Asylbewerber das gerichtliche Verfahren aus dem "Verborgenen" heraus führen und entgegen seinen Mitwirkungsobliegenheiten aus § 10 AsylVfG und aus § 82 VwGO (vgl. dazu insbesondere BVerwG, Urteil vom 13.04.1999 - 1 C 24.97 - DVBl. 1999, 989; Nds. OVG, Beschl. vom 20.12.1999 - 12 M 4779/99 -) seinen tatsächlichen Aufenthaltsort bzw. seine ladungsfähige Anschrift nicht preisgeben will (vgl. BVerfG, Beschl. vom 14.12.1995, -2BvR 2552/95 -, DVBl. 1996, 611; Beschl. vom 31.08.1999 - 2 BvR 1523/99 -, InfAuslR 2000, 67 sowie die in dem o.g. ausländerrechtlichen Verfahren ergangenen Entscheidungen, BVerfG, Beschl. vom 26.10.2000 - 2 BvR 1711/00 und Nds. OVG, Beschl. vom 19.09.2000 - 11 M 3219/00 m.w.Nw.).
  • OVG Sachsen, 19.08.2015 - 3 B 219/15

    Aussetzung der Abschiebung; unbekannter Aufenthalt; fehlen des

  • VG München, 25.05.2009 - M 4 S 09.60039

    Kein Rechtschutzbedürfnis bei Untertauchen des Antragstellers; Rückführung nach

  • VG Freiburg, 02.03.2005 - A 4 K 10077/05

    Unzulässigkeit eines Eilantrags bei Untertauchen des Asylbewerbers

  • VGH Bayern, 02.03.2010 - 10 CE 10.462

    Duldung; fehlendes Rechtsschutzbedürfnis; Untertauchen des Antragstellers

  • VG Ansbach, 17.04.2007 - AN 18 K 06.30621

    Eritrea, Zeugen Jehovas, Folgeantrag, Dauersachverhalte, Drei-Monats-Frist,

  • VG Mainz, 09.12.2005 - 4 L 886/05

    Täuschung über den Bräutigam - Visum für Thailänderin zu Recht zurückgenommen

  • VG Göttingen, 21.07.2005 - 4 A 73/05

    Anschrift; Asylantrag; Asylbewerber; Aufenthalt; Ehefrau; getrennt; Identität;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerfG, 02.02.1996 - 2 BvR 1576/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3630
BVerfG, 02.02.1996 - 2 BvR 1576/94 (https://dejure.org/1996,3630)
BVerfG, Entscheidung vom 02.02.1996 - 2 BvR 1576/94 (https://dejure.org/1996,3630)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Februar 1996 - 2 BvR 1576/94 (https://dejure.org/1996,3630)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,3630) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    GG Art. 16a Abs. 1
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung einer asylrechtlich relevanten Gruppenverfolgung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Politische Verfolgung - Betäubungsmittelhandel

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1996, 25
  • DVBl 1996, 611
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus BVerfG, 02.02.1996 - 2 BvR 1576/94
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn Tatsachen, aus denen sich ergibt, daß der einzelne Angehörige von der Gruppenverfolgung ausgenommen ist, die Regelvermutung widerlegen (vgl. BVerfGE 83, 216, 231 f.; s. auch BVerwGE 79, 79, 81).
  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 02.02.1996 - 2 BvR 1576/94
    1. Das Bundesverfassungsgericht hat in bezug auf den Tatbestand "politisch Verfolgter" sowohl hinsichtlich der Ermittlung des Sachverhalts selbst als auch seiner rechtlichen Bewertung zu prüfen, ob die tatsächliche und rechtliche Wertung der Gerichte sowie Art und Umfang ihrer Ermittlungen der Asylgewährleistung gerecht werden (BVerfGE 76, 143, 162).
  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus BVerfG, 02.02.1996 - 2 BvR 1576/94
    1. Es ist nicht ersichtlich, daß eine erneute, verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil des Beschwerdeführers ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324, 344; 81, 142, 155).
  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 85.87

    Mittelbare staatliche Verfolgung - Gruppenverfolgung - Ahmadis - Moslems -

    Auszug aus BVerfG, 02.02.1996 - 2 BvR 1576/94
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn Tatsachen, aus denen sich ergibt, daß der einzelne Angehörige von der Gruppenverfolgung ausgenommen ist, die Regelvermutung widerlegen (vgl. BVerfGE 83, 216, 231 f.; s. auch BVerwGE 79, 79, 81).
  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen

    Auszug aus BVerfG, 02.02.1996 - 2 BvR 1576/94
    1. Es ist nicht ersichtlich, daß eine erneute, verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil des Beschwerdeführers ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324, 344; 81, 142, 155).
  • BVerfG, 12.03.1992 - 2 BvR 721/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beurteilung wesentlicher Fluchtgründe

    Auszug aus BVerfG, 02.02.1996 - 2 BvR 1576/94
    Verfassungsrechtlich zu beanstanden ist eine fachgerichtliche Bewertung allerdings dann, wenn sie anhand der gegebenen Begründung nicht mehr nachvollziehbar ist oder nicht auf einer verläßlichen Grundlage beruht (vgl. 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschlüsse vom 20. Juni 1990, InfAuslR 1991, 85, 88, und vom 12. März 1992, InfAuslR 1992, 231, 233; stRspr.).
  • BVerfG, 20.06.1990 - 2 BvR 1727/89

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Auszug aus BVerfG, 02.02.1996 - 2 BvR 1576/94
    Verfassungsrechtlich zu beanstanden ist eine fachgerichtliche Bewertung allerdings dann, wenn sie anhand der gegebenen Begründung nicht mehr nachvollziehbar ist oder nicht auf einer verläßlichen Grundlage beruht (vgl. 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschlüsse vom 20. Juni 1990, InfAuslR 1991, 85, 88, und vom 12. März 1992, InfAuslR 1992, 231, 233; stRspr.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht